November 21, 2024
Eine Zustiftung garantiert Ihre dauerhafte Unterstützung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sowie von deren Familien in der Region Heidelberg.
Ihre Zuwendung fließt in das Stiftungskapital ein, wird Teil des Grundstockvermögens und sichert so über Generationen die Erfüllung des Stiftungszwecks. Mit den Erträgnissen aus dem Stiftungsvermögen können wir den Stiftungszweck nachhaltig erfüllen.